Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als unabhängiges Kontrollorgan führen wir im Auftrag der Eigentümerschaft, oder deren gesetzlichen Vertretern, technische Elektro-Sicherheitskontrollen nach NIV SR 734.27 durch. Dazu gehören periodische Prüfungen, Schluss- und Abnahmekontrollen, sowie
Prüfungen bei Handänderung von Liegenschaften.
Zudem sind wir ermächtigt Beglaubigungen für den Herkunftsnachweis (HKN) von Photovoltaikanlagen durch zu führen. Die HKN-Audits führen wir bevorzugt anlässlich den unabhängigen Abnahmekontrollen durch.
Sollten dabei Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit von Personen und Sachen gefährden, erstellen wir einen Kontrollbericht. Die Mängel werden danach von einem Elektroinstallateur mit allgemeiner Installationsbewilligung behoben. Gegebenenfalls wird nach deren
Behebung eine kostenpflichtige Nachkontrolle durchgeführt.
Nach erfolgtem Zahlungseingang und Bestätigung der Mängelbehebung, wird der Eigentümerschaft der Sicherheitsnachweis sowie das Messprotokoll zugestellt. Die Netzbetreiberin erhält eine Kopie des Sicherheitsnachweises. Die Dokumente sollen vorzugsweise bei der
Anlage aufbewahrt werden.
Der Sicherheitsnachweis wird nur für Anlagen in mängelfreiem Zustand ausgestellt.
Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer in CHF.
Bankverbindung: Raiffeisenbank Beromünster
IBAN: CH27 8080 8009 7757 5972 2
Bei Ablauf der ersten Zahlungsfrist können Bearbeitungsgebühren in Höhe von CHF 50.- anfallen.
Müssen unsere Forderungen auf amtlichem Weg
eingefordert werden, verrechnen wir alle anfallenden Kosten und zusätzlich CHF 500.- für
unsere Umtriebe.
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Für verschiedene Messungen muss die Stromzufuhr unterbrochen werden. Die Kunden haben alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden oder Unfälle zu verhüten, die bei Stromunterbruch und Wiedereinsetzen der Energiezufuhr entstehen können.
Empfindliche Geräte wie Computer, Telefon, Multimedia, TV etc. sind vom Stromnetz zu trennen. (Stecker ausziehen.)
Die Funktion von Gefrier- und Kühlschränken etc. ist nach der Wiedereinschaltung der Stromzufuhr zu prüfen.
Die Kunden haben
keinen Anspruch auf Entschädigung für mittelbaren oder unmittelbaren
Schaden der ihnen aus Unterbrechungen der Stromzufuhr erwachsen kann.